Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Gestaltung des Auftrages
1.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
1.2. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des vereinbarten Beratungskonzepts durch Beratung der Geschäftsleitung, Gespräche mit Mitarbeitern des Auftraggebers, mit Behörden und Dritten sowie im erforderlichen bzw. vereinbarten Umfang durch schriftliche Stellungnahmen.
1.4. Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.5. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner und gewährleistet den Informationsfluss zum Auftragnehmer.
1.6. Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber über seine Tätigkeit auf dem Laufenden und fordert die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig ab. Er gewährleistet den Informationsfluss zum Auftraggeber und hält Kontakt mit dem benannten Ansprechpartner. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sachverständige Dritte und andere Hilfskräfte zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen.
1.7. Der Auftragnehmer leistet keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes.

Stornierungen
2.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Ein Rücktritt von den vereinbarten Leistungen ist bis 30 Tage vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Leistungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet, innerhalb von 14 Tagen werden 100 % des vereinbarten Honorars berechnet. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer. 2.2. Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund an der Durchführung des vereinbarten Workshops verhindert, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.

Vertraulichkeit und Urheberrechte
3.1. Der Auftragnehmer wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit entstehen und die der Auftragnehmer aus der Verarbeitung dieser Informationen gewonnen hat sowie in Bezug auf den Abschluss und die Einzelheiten dieses Vertrages. Er wird seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, an die er in Absprache mit dem Auftraggeber Informationen weitergibt, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. Der Auftraggeber wahrt in Bezug auf die Einzelheiten dieses Vertrages die Vertraulichkeit.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden.
3.3. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien und sonstige Beratungsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verkaufen. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.
3.4. Der Auftragnehmer wird Urheberrechte, die an den ihm vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für das Training erforderlich oder vereinbart ist.
3.5. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Beratungsmaterialien entstehen könnten.
3.6. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Beratungsmaterialien entstehen könnten.
3.7. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Datenschutz
4.1. Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
4.2. Der Auftraggeber wird die personenbezogenen Daten des Auftragnehmers oder anderer Personen, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
4.3. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Zusammenarbeit bekannt werden, nur insoweit speichern bzw. aufbewahren, als es zur Rechnungsstellung, zur Wahrung eigener Rechte oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Sie verpflichten sich, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
4.4. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Werbung
5.1. Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

Honorar und Kostenerstattung
6.1. Die vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

Konkurrenzklausel
8.1. Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

Scientology-Klausel
9.1. Der Auftragnehmer versichert, dass weder er noch seine Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.

Schlussklauseln
10.1. Der Vertrag ist nach Maßgabe des § 627 BGB kündbar.
10.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
10.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
10.4. Sollte eine Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
10.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Auftragnehmers.